Wollen Sie einmal selbst einen Blick in die neueste Steuerpolitik werfen oder die fällige Einkommenssteuer bei einem geschätzten Verdienst einmal selbst berechnen? Kein Problem - das BMF hält für Sie einen Interaktiven Steuerrechner bereit. Hier können Sie auch problemlos ausrechnen was ein Steuerklasenwechsel für Sie im Monat bedeutet oder was Sie nächstes Jahr verdienen.
Schauen Sie einmal bei günstigen Konditionen zur Betriebserweiterung oder zur Existenzgründung vorbei oder informieren Sie sich über Ihr Gründungsvorhaben und die damit verbundenen Aktionen.
Wollen Sie eine UST-ID-Nummer beantragen oder prüfen ob die Ihnen genannte UST-ID-Nummer gültig ist - Kein Problem, das BfF bietet Ihnen auf seiner Homepage eine entsprechende Abfragemöglichkeiten. Geht auch für Freistellungsbescheinigungen im Baugewerbe. Hier können Sie auch nachschauen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.